Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über die Webseite www. buntbox.com und www.buntbox.de zugänglichen Services der Buntbox GmbH
 

1) Geltungsbereich

 
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Buntbox GmbH an den Auftraggeber, im Zusammenhang mit der Nutzung der über die Webseite www.buntbox.com und www.buntbox.de zugänglichen Services, erfolgen ausdrücklich nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als die Buntbox GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwaige mündlich getroffene Nebenabreden sind unwirksam.  
 
(2) Diese AGB der Buntbox GmbH gelten auch für alle künftigen derartigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
(3) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 

2) Vertragsschluss- und abwicklung

 
(1) Die Angebote und Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen der Buntbox GmbH sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der Buntbox GmbH zustande.
 
(2) Die Kommunikation zwischen der Buntbox GmbH und dem Aufraggeber erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg. Der Auftraggeber ist daher dazu verpflichtet, spätestens bei Erteilung des Auftrages eine von diesem Zeitpunkt an bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages technisch funktionsfähige E- Mail- Adresse anzugeben. Diese gilt auch für alle zukünftigen Aufträge, solange der Auftraggeber die bei Auftragserteilung angegebene E-Mail-Adresse nicht widerruft oder eine neue E-Mail-Adresse mitteilt.
 
(3) Die Buntbox GmbH ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail- Adressen im Sinne von (1) hinzuweisen, dem Auftraggeber bleibt aber der Nachweis möglich, dass ein solcher Hinweis möglich und zumutbar gewesen wäre.  
 

3) Vertragsgegenstand

 
(1) Der Vertragsgegenstand wird durch das Angebot der Buntbox GmbH umfassend und abschließend beschrieben. Über das Angebot hinausgehende Eigenschaften oder Merkmale gelten nur als vereinbart, wenn sie von der Buntbox GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Durch Erklärungen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bzw. geschlossenen Vertrag übernimmt die Buntbox GmbH keine Garantie. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um eine schriftliche Erklärung handelt und das Wort Garantie verwendet wird.
 
(2) Die Herstellung der für den Offsetdruck beauftragten Drucksachen erfolgt nach der vom Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben.
 
(3) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von diesem eingeschalteten Dritten, insbesondere Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht durch die Buntbox GmbH, es sei denn es handelt sich um offensichtlich nicht verwendungsfähige oder nicht lesbare Daten.
Der Auftraggeber hat bei der Datenübertragung jeweils die dem neuesten technischen Stand entsprechenden Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
 

4) Preise/Zahlungsmodalitäten

 
(1) Die im Angebot der Buntbox GmbH angegebenen Preise sind Bruttopreise einschließlich der auf den Vertragsgegenstand entfallenden Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben längstens jedoch 3 Monate nach Eingang des Angebots bei der Buntbox GmbH. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten.
 
(2) Die Zahlung der Vergütung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Buntbox GmbH 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
 
(3) Die Buntbox GmbH ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Die Zahlung erfolgt im Wege des „elektronischen Lastschriftverfahrens" über einen von der Buntbox GmbH benannten „Payment- Provider". Dem Auftraggeber wird hierbei auch die Zahlung per Abbuchung von einer Kreditkarte des Auftraggebers ermöglicht, soweit dies über den Provider aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Kreditunternehmen möglich ist.
 
(4) Durch eine erfolgte Rückbuchung gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Im Falle von Zahlungsverzug darf die Buntbox GmbH die Forderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die durch eine Rückbuchung entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber, es sei denn der Auftraggeber war zur Veranlassung der Rückbuchung berechtigt.
 
 

5) Lieferung

 
(1) Bei in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Terminen handelt es sich um voraussichtliche Fertigstellungstermine, die unverbindlich sind und den Zeitpunkt bezeichnen, zu dem die Übergabe des Endproduktes an die zur Versendung bestimmte Person (Versender) erfolgt.
 
(2) Verzögerungen der Lieferungen, die nach Abgabe des Produktes an den Versender erfolgen, hat die Buntbox GmbH nicht zu vertreten. Die Buntbox GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund von verspäteter Lieferung durch die zur Versendung bestellte Person. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Buntbox GmbH die Lieferung durch eigene Mitarbeiter durchführen lässt. In diesem Fall findet die Haftungsregelung gemäß Ziffer 9) Anwendung.
 
(3) Hat die Buntbox GmbH schriftlich einen bestimmten Fertigstellungstermin (ab Werk) ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so kann der Auftraggeber wegen der Nichteinhaltung dieses Termins erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt der Buntbox GmbH schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht hat oder es sich um einen Fixtermin handelt.
 
(4) Im kaufmännischen Verkehr steht der Buntbox GmbH an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 39 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
 

6) Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz

 
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht dem Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, bei dem Kauf von Waren über Online-Shops im Internet oder andere Fernabsatz-Vertriebswege grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Ein Widerruf ist jedoch ausgeschlossen, sofern es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein nach Kundenspezifikationen angefertigtes Produkt handelt (vgl. § 312d Abs. 4 Ziffer 1 BGB).
 

7) Gewährleistung

 
(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z.B. Proof) in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Offensichtliche Mängel der Ware sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Prüfung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, handelt es sich jedoch für den Auftraggeber nicht um ein Handelsgeschäft, so hat er offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Prüfung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden. Handelt es sich für den Auftraggeber dagegen um ein Handelsgeschäft, so finden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung.
 
(2) Die Buntbox GmbH produziert auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und übernimmt folglich keinerlei Gewährleistung für solche Mängel, die aufgrund von falscher Übermittlung dieser Daten entstanden sind oder die auf deren Beschaffenheit beruhen, es sei denn die Daten wurden von der Buntbox GmbH im Rahmen des Auftrages verändert, die mangelnde Eignung der Daten war offensichtlich oder der Übermittlungsfehler von der Buntbox GmbH zu verantworten.
 
(3) Die Buntbox GmbH übernimmt grundsätzlich keinerlei Gewährleistung für Druckdaten, die im RGB- Farbraum erstellt sind und/oder CMYK- Farbprofile enthalten und/oder eine zu geringe und/oder zu hohe Auflösung aufweisen und/oder fehlende, defekte oder nicht eingebettete Schriften verwenden und/oder Sonderfarben außerhalb der Prozessfarben (Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz) enthalten.
 
(4) Weichen die Daten in Ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Erstellung von den „Anweisungen zur Datenerstellung“ ab, die die Buntbox GmbH für das jeweilige Produkt im Internet unter www.buntbox.com zur Verfügung stellt oder die in den Geschäftsräumen der Buntbox GmbH eingesehen werden können, so wird ebenso keine Haftung übernommen.
 
(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Buntbox GmbH nur bis zur Höhe des Auftragwertes.
 
(6) Herabsetzungen des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadenersatz statt der Leistung sind erst nach Fehlschlagen eines Versuches der Nacherfüllung möglich. Dies gilt nicht bei einer endgültigen Erfüllungsverweigerung der Buntbox GmbH oder wenn dem Auftraggeber ein Abwarten der Nacherfüllung nicht zuzumuten ist.
 

8) Sicherung der Forderung und des Eigentums

 
(1) Das Erzeugnis bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Buntbox GmbH.
 
(2) Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist die Buntbox GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, so ist die Buntbox GmbH auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
 
(3) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Buntbox GmbH aus diesem Geschäftsverhältnis sind nicht abtretbar. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Buntbox GmbH aus diesem Geschäftsverhältnis nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 

9) Copyright

 
(1) An jeglicher im Rahmen des Auftrages erbrachter kreativer Leistung wie insbesondere Bild- und Textmarken, Layouts oder graphischen Entwürfen behält die Buntbox GmbH alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung.
 
(2) Eine Übertragung des Copyrights auf den Auftraggeber oder einen Dritten ist nur durch schriftliche Vereinbarung gegen ein gesondertes Entgelt möglich. In diesem Fall geht das Eigentum erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgeltes über.
 

10) Haftungsausschlüsse

 
(1) In den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Buntbox GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
 
(2) Die Regelungen des Absatzes (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
 
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
(4) Der Buntbox GmbH obliegt keinerlei Prüfpflicht für den Inhalt des Druckerzeugnisses. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Inhalt resultieren oder für Schäden durch die Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten Dritter infolge der Veröffentlichung des Druckerzeugnisses. Der Auftraggeber hat die Buntbox GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
 

11) Verjährung

 
(1) Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
 
(2) Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Buntbox GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
 
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (oder soweit die Buntbox GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat).
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
 
(4) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
 
(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
 
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 

12) Speicherung, Weitergabe und Löschung von Daten

 
(1) Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Buntbox GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Daten anzufertigen.
 
(2) Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der Buntbox GmbH in elektronischer Form gespeichert. Die Buntbox GmbH ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
 
(3) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abrechnung und sonstige Durchführung des Vertragsverhältnisses benötigten Daten im Sinne der gültigen Datenschutzgesetze erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten werden von der Buntbox GmbH nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Dazu gehört auch der Austausch von Daten gemäß Ziffer 13.
 
 

13) Bonitätsprüfung

 
(1) Soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Buntbox GmbH erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden, ist die Buntbox GmbH dazu berechtigt, zur Prüfung der Bonität bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten des Auftraggebers einzuholen. In diesem Fall ist die Buntbox GmbH außerdem dazu berechtigt, Auskünfte über den Auftraggeber bei der Schufa einzuholen sowie dieser Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Auftraggebers zu übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
 
(2) Die auf diesen Wegen ermittelten Daten werden ausschließlich zu genanntem Zweck verwendet. Der Auftraggeber kann bei einer Wirtschaftsauskunftei sowie bei der Schufa (Schufa Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover) jederzeit Auskunft über die Ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
 

14) Handelsbrauch

 
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, Druckplatten oder Stanzformen die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
 

15) Gerichtsstandvereinbarung/Salvatorische Klausel

 
(1) Verbraucher: Der Gerichtstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Albstadt, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Unternehmer: Der Gerichtsstand für Kaufleute i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Albstadt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
 
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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